Historie

Historisches Foto. Die Kaiser Wilhelm-und Augusta-Stiftung in der Schulstraße
Auszug aus der Gründungsurkunde
Nachdem Ihre Majestäten, Kaiser Wilhelm und Kaiserin Augusta, durch die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 2. Juli 1879 gestattet haben, daß die nach dem Communal-Beschluß vom 24. und 29. Mai desselben Jahres zum dauernden Gedächtnis des Jubeltages der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten gestiftete
Altersversorgungs-Anstalt
den Namen “Kaiser Wilhelm- und Augusta-Stiftung” führe, wird zu deren Begründung und zur Feststellung der anzuwendenden Verwaltungsgrundsätze hiermit Folgendes statuarisch festgesetzt:
Zweck der Stiftung
§1.
Die Kaiser Wilhelm- und Augusta-Stiftung ist bestimmt zur Aufnahme alter, würdiger und hilfsbedürftiger Einwohner männlichen und weiblichen Geschlechts, ohne Unterschied des Standes und des Glaubens, um denselben einen sorgenfreien Lebensabend zu bereiten.